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Werden Sie JETZT Mitglied des NipD
Online-Mitgliedsantrag
Sie können hier und jetzt Ihren Mitgliedsantrag stellen. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus!
Füllen bitte alle Felder korrekt aus - bei einigen wählen Sie bitte aus den Vorgaben die für Sie am ehesten zutreffende Bezeichnung aus. Sie müssen ´das Kleingedruckte´ lesen und dieses bestätigen, um das Antragsformular abschicken zu können. Lesen Sie ggf. erst einmal die Satzung des NipD.
Um Mitglied werden zu können, sollten Sie als Pädiater, Dermatologe, Kinderchirurg, Gefäßchirurg oder mit Dermatologie befasster Genetiker in Praxis, Klinik oder Gesundheitswesen tätig sein. Sie können auch vergleichbare Tätigkeiten in Organisationen, Ministerien o.ä oder Industrie ausüben.
Es können aber auch sonstige Personen, die an der Arbeit des NipD ein berechtigtes Interesse haben, auf Antrag Mitglieder werden - wir behalten uns dann einen Entscheid über die Mitgliedschaft aber ausdrücklich vor.
Hier geht es zum Online-Formular
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Satzung der Gesellschaft
Satzung des NipD eV (Fassung 14.2.2004)
19 Paragraphen regeln die Arbeit des NipD
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Unsere Hauszeitschrift
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Der 1. Vorsitzende
Prof. Dr. med. HJ Cremer
Kurze Angaben zur Person
Prof. Dr. med. Hansjörg Cremer Geb. 18.06.31 in Heilbronn Verheiratet mit Frau Zinnia Cremer, 4 Kinder Studium in München und Freiburg
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Der 2. Vorsitzende
Prof. Dr. med. Dietrich Abeck
Kurze Angaben zur Person
Seit 2003 ist Prof. Abeck in einer Gemeinschaftspraxis in München niedergelassen.
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In memoriam
Prof. Dr. Wolfgang Küster
Plötzlich und unerwartet ist der 2. Vorsitzende des Netzwerkes interdisziplinäre pädiatrische Dermatologie e. V. (NipD), Prof. Dr. Wolfgang Küster, gestorben.
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Firmenmitgliedschaft
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Für bestehende und neu Mitglieder
Download Einzugsermächtigung
Hier finden Sie die Einzugsermächtigung des NipD zum Download
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Die Seite wird überarbeitet
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