Werden Sie JETZT Mitglied des NipD
Online-Mitgliedsantrag
Sie können hier und jetzt Ihren Mitgliedsantrag stellen. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus!
Füllen bitte alle Felder korrekt aus - bei einigen wählen Sie bitte aus den Vorgaben die für Sie am ehesten zutreffende Bezeichnung aus. Sie müssen ´das Kleingedruckte´ lesen und dieses bestätigen, um das Antragsformular abschicken zu können. Lesen Sie ggf. erst einmal die Satzung des NipD.
Um Mitglied werden zu können, sollten Sie als Pädiater, Dermatologe, Kinderchirurg, Gefäßchirurg oder mit Dermatologie befasster Genetiker in Praxis, Klinik oder Gesundheitswesen tätig sein. Sie können auch vergleichbare Tätigkeiten in Organisationen, Ministerien o.ä oder Industrie ausüben.
Es können aber auch sonstige Personen, die an der Arbeit des NipD ein berechtigtes Interesse haben, auf Antrag Mitglieder werden - wir behalten uns dann einen Entscheid über die Mitgliedschaft aber ausdrücklich vor.
Hier geht es zum Online-Formular
Firmenmitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können laut Satzung nur Pädiater oder Hautärzte sowie natürliche Personen (Ärzte oder Wissenschaftler aus anderen medizinischen Fachbereichen), die ein berechtigtes Interesse an der Mitgliedschaft nachweisen. Für Firmen, die unser Anliegen unterstützen wollen haben wir jedoch die Möglichkeit geschaffen, eine Firmenmitgliedschaft zu erwerben.
Interessierte Firmen wenden sich bitte an den Vorstand des NipD.